J-1 Visa werden für Austauschprogramme wie ein Highschool-Jahr, ein Praktikum oder ein Traineeship in den USA benötigt. Das Visum ermöglicht die Teilnahme an kulturellen und beruflichen Austauschvorhaben und fördert den internationalen Wissenstransfer.
Das J-1 Visum ist ein Austauschvisum, das internationalen Teilnehmer:innen den temporären Aufenthalt in den USA im Rahmen eines offiziellen Austauschprogramms ermöglicht. Dieses Visum ist erforderlich, wenn man im Rahmen eines Programms, das vom US-Außenministerium zugelassen ist, in die USA einreisen möchte – z. B. als Austauschschüler:in, Praktikant:in, Au-pair oder Forschungsstipendiat:in.
Einfach ausgedrückt, umfasst das J-1 Visum unter anderem folgende Aufenthaltszwecke:
Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Kategorie des Austauschprogramms. Im Folgenden sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Kategorien "Intern" und "Trainee" aufgeführt:
DS-2019 Formular: Ein von einem autorisierten J-1 Visa Sponsor ausgestelltes "Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status" ist erforderlich.
SEVIS-Registrierung: Das Austauschprogramm muss im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert sein.
Finanzielle Absicherung: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts.
Rückkehrabsicht: Glaubhafter Nachweis der Absicht, nach Abschluss des Programms in das Heimatland zurückzukehren.
Ein J-1 Visum kann nur in Zusammenarbeit mit einem offiziellen, vom U.S. Department of State zugelassenen Visumsponsor beantragt werden. Diese Austauschorganisation stellt das erforderliche DS-2019 Formular aus – ohne dieses Dokument ist eine Visumbeantragung nicht möglich.
Mit einem J-1 Visum dürfen Teilnehmende für die gesamte Dauer ihres Austauschprogramms in den Vereinigten Staaten bleiben. Zusätzlich ist es gestattet, bis zu 30 Tage vor Programmstart sowie 30 Tage nach dem offiziellen Programmende in den USA zu reisen oder sich dort aufzuhalten – diese Zeit wird als sogenannte Grace Period bezeichnet. In diesem Zeitraum darf allerdings nicht gearbeitet werden.
Ein mehrmaliger Wiedereintritt in die USA mit dem J-1 Visum ist nur möglich, wenn das DS-2019 Formular mit einer gültigen Reisegenehmigung („Travel Validation“) versehen ist. Diese Bestätigung wird von der zuständigen Austauschorganisation auf dem Originalformular vermerkt und zeigt, dass sich die visuminhabende Person in einem aktiven und ordnungsgemäßen Programmstatus befindet („in good standing“). Dafür muss das DS-2019 zunächst im Original an die Organisation geschickt und dort erneut unterschrieben werden. Die Unterschrift ist sechs Monate lang gültig.
Wichtig: Wer plant, während der Grace Period die USA kurzzeitig zu verlassen und danach wieder einzureisen, sollte beachten, dass das Visum und das DS-2019 nach Programmende nicht mehr gültig sind. Eine Wiedereinreise wäre dann nur über das Visa Waiver Program (z. B. mit ESTA) möglich – dies birgt jedoch das Risiko, an der Grenze abgewiesen zu werden. Eine Ausreise während der Grace Period ist daher nicht empfehlenswert, wenn eine Rückkehr in die USA vorgesehen ist.
Die Gültigkeit des J-1 Visums richtet sich nach der im DS-2019 Formular festgelegten Programmdauer und ist nur in Kombination mit einem gültigen DS-2019 verwendbar.
Die maximale Gültigkeitsdauer hängt von der jeweiligen Kategorie des J-1 Programms ab und variiert je nach Austauschzweck:
Intern: bis zu 12 Monate
Trainee: bis zu 18 Monate
Andere Kategorien wie Au-pair, Research Scholar oder Teacher haben eigene Regelungen, die bis zu 5 Jahre betragen können.
Unabhängig davon gilt für alle Programme eine Mindestdauer von 4 Wochen.
Wichtig: Die Visumgültigkeit entspricht nicht automatisch der zulässigen Aufenthaltsdauer in den USA. Das Visum definiert lediglich den Zeitraum, in dem die Einreise in die USA möglich ist (zwischen Ausstellungs- und Ablaufdatum). Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird hingegen vom im DS-2019 angegebenen Zeitraum bestimmt und durch den Eintrag im I-94 Einreiseformular bei der Ankunft dokumentiert.
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